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   OLG Koblenz, 07.11.2006 - 11 W 543/06   

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https://dejure.org/2006,34525
OLG Koblenz, 07.11.2006 - 11 W 543/06 (https://dejure.org/2006,34525)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07.11.2006 - 11 W 543/06 (https://dejure.org/2006,34525)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07. November 2006 - 11 W 543/06 (https://dejure.org/2006,34525)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.11.2006 - 11 W 543/06
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besitzt die nach außen am Rechtsverkehr teilnehmende Gesellschaft bürgerlichen Rechts - ohne juristische Person zu sein - (beschränkte) Rechtsfähigkeit und damit zugleich im Zivilprozess (aktive wie passive) Parteifähigkeit ( BGHZ 146, 341 = NJW 2001, 1056 ff.).
  • BGH, 26.03.1997 - IV ZR 137/96

    Ansprüche aus einer Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.11.2006 - 11 W 543/06
    Anders liegt es indessen bei der streitgenössischen Nebenintervention im Sinne des § 69 ZPO ; der insofern selbständige Streithelfer darf auch gegen den Willen der unterstützen Hauptpartei Rechtsmittel einlegen ( BGH NJW-RR 1997, 919, [BGH 26.03.1997 - IV ZR 137/96] Putzo in: Thomas/Putzo, ZPO, 27. Auflage 2005, § 69 Rn. 7).
  • BGH, 10.10.1984 - IVb ZB 23/84

    Begriff der streitgenössischen Nebenintervention; Beitritt des als außerehelicher

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.11.2006 - 11 W 543/06
    Vorausgesetzt ist, dass nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts - oder des Prozessrechts ( BGHZ 92, 275, 277 ) - die Rechtskraft der in dem Hauptprozess erlassenen Entscheidung auf das Rechtsverhältnis des Streithelfers zu dem Gegner von Wirksamkeit ist.
  • OLG Düsseldorf, 27.04.2001 - 17 U 180/00

    Einwendungen eines Kommanditisten gegen einen gegen die KG ergangenen Titel

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.11.2006 - 11 W 543/06
    Bei der Inanspruchnahme durch den Gesellschaftsgläubiger muss der Gesellschafter im Hinblick auf Einwendungen der Gesellschaft ( § 129 Abs. 1 HGB analog) die Rechtskraftwirkung einer gegen die Gesellschaft ergangenen Entscheidung gegen sich gelten lassen (vgl. OLG Düsseldorf DStR 2002, 643 [OLG Düsseldorf 27.04.2001 - 17 U 180/00] ; Palandt/Sprau a.a.O., Rn, 15; Timm/Schöne in: Bamberger/Roth, BGB, 1. Auflage 2003, § 714 Rn. 26; Baumbach/Hopt, HGB, 32. Auflage 2006, § 128 Rn. 43 und § 129 Rn. 7).
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